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VORGESORGT?

Ein Unfall ist schnell geschehen! Im Notfall können eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Ihren Ärzten und Angehörigen dabei helfen, Sie so zu behandeln, wie Sie es wünschen.

Autorin: Antoinette Schmelter-Kaiser // Fotos: M. Schuppich/Alamy

Wochenende, Wohlfühltemperatur, Sonnenschein – groß ist die Lust auf einen Ausflug ins Grüne. Gut gelaunt geht es mit dem Rad durch Wiesen und Wälder – bis ein Ast in die Speichen gerät und einen schlimmen Sturz verursacht. Trotz Helm wird der Kopf so stark erschüttert, dass das Unfallopfer das Bewusstsein verliert und mit Blaulicht ins nächste Krankenhaus transportiert werden muss.

Für den Notfall: Patientenverfügung.

Nach so einem Unfall oder anderen Notfällen wie einem Schlaganfall ist es oft nicht möglich, für sich selbst zu entscheiden. Zudem wird im Krankenhaus gefragt, ob es eine Patientenverfügung gibt – im Grunde vor jeder Operation, sei sie noch so harmlos. Die Verfügung ermöglicht es den Ärzten, schneller und den Vorstellungen der Patienten entsprechend zu handeln – und entlastet die Angehörigen, die die Helfer ausfindig machen müssten.

Beim Ausfüllen der Patientenverfügung kann jede volljährige Person im Vorfeld für sich festlegen, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Vordrucke oder Textbausteine finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und bei Ihrer BMW BKK: www.bmwbkk.de/patientenverfuegung.

Die Formulare helfen dabei, nichts Wesentliches zu vergessen und eindeutige Formulierungen zu wählen. Anschließend drucken Sie die Patientenverfügung aus, versehen sie mit Datum sowie Unterschrift und bewahren sie an einem sicheren Ort zu Hause auf, am besten in einer Dokumentenmappe. Ein Hinweis, z. B. im Portemonnaie, hilft diesen Ort in Notfall zu finden. Sie können Ihre Verfügungen aber auch im zentralen Vorsorgeregister eintragen lassen. Der Eintrag kostet je nach Umfang zwischen 13 und 20 Euro.

Für Persönliches: Vorsorgevollmacht.

Und wer händigt Ärzten bei Bedarf eine Patientenverfügung aus? Wem gegenüber ist ein Arzt von der Schweigepflicht entbunden? Wer beantragt Leistungen bei der Krankenkasse, organisiert einen Pflegedienst oder regelt Bankgeschäfte, wenn Schwerverletzte oder -kranke nicht können? Eine Vorsorgevollmacht legt fest, dass sich im Not- und/oder Pflegefall eine andere Person stellvertretend um persönliche Belange kümmern darf. So geht man auf Nummer sicher, dass bei Unfall, Krankheit oder im Alter wichtige Dinge von einem vertrauten Menschen wunschgemäß geregelt werden – egal ob Gesundheitssorge, Bestimmung des Aufenthalts, Pflegebedürftigkeit oder Behörden- und Vermögensangelegenheiten.


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