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KINDERKRANKENGELD. EINE WERTVOLLE UNTERSTÜTZUNG FÜR ELTERN IN SCHWIERIGEN ZEITEN.

Wenn Kinder krank werden, stehen Eltern oft vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen sich um ihr krankes Kind kümmern und gleichzeitig ihre beruflichen Verpflichtungen im Auge behalten. In solchen Situationen bietet das Kinderkrankengeld eine wichtige finanzielle Entlastung für berufstätige Eltern. Nicole Schröder vom BMW BKK Kundenservice in Leipzig beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Foto: Kai und Kristin Fotografie Leipzig

Wer hat Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld ist für alle Eltern gedacht, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt.
  • Ihr Kind ist unter 12 Jahre alt oder hat eine Behinderung.
  • Sie müssen aufgrund der Krankheit des Kindes zu Hause bleiben und können keine andere im Haushalt lebende Person zur Betreuung heranziehen.
  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben Anspruch auf Krankengeld.

Eine wichtige Neuerung seit dem 1. Januar 2024: Eltern können das Kinderkrankengeld nun auch beantragen, wenn sie aus medizinisch notwendiger Sicht mit ihrem Kind ins Krankenhaus aufgenommen werden.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die finanzielle Unterstützung ist nicht unerheblich. Das Kinderkrankengeld beträgt maximal 90 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Wenn Eltern in den letzten 12 Monaten einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten haben, steigt der Betrag auf 100 Prozent des entgangenen Nettoentgelts. Im Kalenderjahr 2025 ist das tägliche Kinderkrankengeld auf 128,63 Euro gesetzlich begrenzt, wobei dieser Betrag jährlich an die Beitragsbemessungsgrenze angepasst wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.

Wie lange können Eltern profitieren?

Jeder gesetzlich versicherte Elternteil hat pro Jahr Anspruch auf maximal 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld für jedes Kind – vorausgesetzt, das Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert. Bei mehreren Kindern summiert sich dieser Anspruch auf bis zu 35 Tage. Für Alleinerziehende sieht die Regelung sogar einen doppelten Anspruch vor – das bedeutet, sie können bis zu 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld in Anspruch nehmen. Ein weiterer Vorteil: Einige Arbeitgeber, darunter auch die BMW AG, bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine bezahlte Freistellung an. Diese bezahlten Tage werden auf den Gesamtanspruch angerechnet, was den finanziellen Druck in einer ohnehin stressigen Zeit verringert. Und das ist noch nicht alles! Berufstätige Eltern haben die Möglichkeit, ihre Anspruchstage auf den anderen Elternteil zu übertragen, falls dieser seinen Anspruch bereits ausgeschöpft hat. Dabei ist es jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber des anderen Elternteils mit dieser Regelung einverstanden ist.

Was muss ich hinsichtlich Antragstellung und Nachweisen beachten?

Um Kinderkrankengeld zu erhalten, müssen Eltern einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen. Hierfür ist ein ärztliches Attest erforderlich, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Auf diesem Attest müssen die Angaben des Elternteils ergänzt werden, der die Betreuung übernimmt und dem dadurch ein Entgeltausfall entsteht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltdaten elektronisch an die Krankenkasse zu übermitteln. Dies geschieht jedoch nur automatisch, wenn der Arbeitgeber eine Kopie des Antrags auf Kinderkrankengeld erhält. Sollte es zu Verzögerungen kommen, steht die BMW BKK den Eltern zur Seite und klärt die ausstehenden Daten direkt beim Arbeitgeber.

KINDERKRANKENGELD.

Bei Erkrankung Ihres Kindes unterstützen wir Sie mit dem Kinderkrankengeld.

www.bmwbkk.de/kinderkrankengeld


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