ELEKTRONISCHE KRANKMELDUNG – SO KLAPPT’S.
Gesundheitsberater Florian Anzinger beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die elektronische Übermittlung von Krankmeldungen.
Krankmeldungen werden elektronisch von der Arztpraxis an die Krankenkasse geschickt und der Arbeitgeber kann diese auch elektronisch bei der Krankenkasse abrufen. Bedeutet das jetzt, die Arztpraxis schickt die Krankmeldung direkt an meinen Arbeitgeber?
Das ist ein häufiger Irrtum. Die Arztpraxis übermittelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausschließlich an die Krankenkasse – nicht an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss die Krankmeldung selber bei der Krankenkasse abrufen.
Bedeutet das, ich als Patient muss dann gar nichts mehr tun?
Nicht ganz. Zwar gibt es keine Nachweispflicht mehr in Form von Papier, aber Sie haben weiterhin eine sogenannte Anzeigepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sobald Sie beim Arzt waren, melden Sie sich also bei Ihrem Vorgesetzten und informieren ihn über den voraussichtlichen Zeitraum Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Erst wenn der Arbeitgeber den voraussichtlichen Zeitraum kennt, kann er die Krankmeldung bei der Krankenkasse abrufen. Wichtig zu wissen ist, dass die Diagnose natürlich streng vertraulich bleibt.
Ist es also wichtig, dass die Zeiträume stimmen?
Genau! Der Zeitraum, den Sie dem Arbeitgeber nennen, muss mit dem Zeitraum übereinstimmen, den Ihr Arzt der Krankenkasse übermittelt hat. Sonst kann die Krankmeldung nicht abgerufen werden, was Probleme bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verursachen kann. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich vom Arzt weiterhin die „Ausfertigung für den Versicherten“ in Papierform geben lassen.
Was passiert eigentlich, wenn die elektronische Übermittlung der Krankmeldung mal nicht klappt? Und was, wenn ich dann auf Bitte des Arbeitgebers oder der Krankenkasse die Krankmeldung nicht vorlege?
Wenn es technische Probleme bei der Praxis gibt und die Krankmeldung nicht elektronisch übermittelt werden kann, bekommen Sie weiterhin die Krankmeldung als Ausfertigung für die Krankenkasse in Papierform ausgehändigt. Diese müssen Sie dann umgehend bei der BMW BKK einreichen. Wenn Sie von Arbeitgeber oder Krankenkasse wegen einer fehlenden Krankmeldung kontaktiert werden, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Und wenn ich das nicht mache?
Dann kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, weil der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit fehlt. Im schlimmsten Fall kann das Fehlen der Krankmeldung sogar als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden – mit möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
Das klingt ernst. Jetzt gibt es ja auch telemedizinische Angebote, bei denen man online eine Krankschreibung bekommen kann. Wie sieht es damit aus?
Da ist Vorsicht geboten. Es gibt Online-Portale, die gegen Bezahlung eine Krankschreibung ausstellen, meist basierend auf einem Fragebogen. Allerdings ist die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt – z. B. rein per Chat – rechtlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Videosprechstunden von zugelassenen Ärzten, z. B. mit dem Hausarzt. Einige Online-Ärzte haben dagegen keine offizielle Zulassung oder Praxiserlaubnis. Die ausgestellten Krankschreibungen haben dann keine Gültigkeit gegenüber Krankenkasse und Arbeitgeber. Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist an strenge Voraussetzungen gebunden, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Das heißt, ich habe keinen Anspruch auf Leistungen, wenn ich eine Online-Krankschreibung eines nicht
zugelassenen Arztes nutze?
Genau. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Arbeitsunfähigkeit nur aufgrund einer ärztlichen Untersuchung festgestellt werden darf. Das dient vor allem dem Schutz Ihrer Gesundheit. Deshalb bleibt der persönliche Arztkontakt der Standard. Bevor Sie also ein Online-Portal nutzen, sprechen Sie lieber mit uns und Ihrem Arbeitgeber, um keine Nachteile zu riskieren.
Krankengeld.
Sind Sie länger als 6 Wochen krank? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Krankengeld. Was Sie beachten müssen, damit Sie Krankengeld bekommen, erfahren Sie kompakt im Erklärvideo mit Florian Anzinger.
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