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Eine Apothekerin scannt das Smartphone einer Kundin.

DIE NEUEN ELEKTRONISCHEN ANGEBOTE.

Die e-Angebote nehmen zu und werden immer besser: E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind neu, und die ePA ist aus ihren Kinderschuhen herausgewachsen.

Foto: istock

Die elektronische Patientenakte ging Anfang letzten Jahres mit der Stufe 1 an den Start. Waren die bisherigen Funktionen eher überschaubar, bietet die ePA 2.0 seit dem 01.01.2022 deutlich mehr Möglichkeiten und damit auch einen echten Mehrwert bei der Verwaltung der eigenen Gesundheitsdaten.

Alle Gesundheitsdaten an einem Ort.

Mit Ihrer elektronischen Patientenakte können Sie nun Ihre medizinischen Dokumente sicher an einem Ort sammeln. Sie entscheiden, welche (z. B. Befundberichte).

Hohe Datensicherheit.

Nur Sie selbst oder von Ihnen berechtigte Empfänger können die Daten in Ihrer ePA entschlüsseln – niemand sonst hat Zugriff.

Neue Funktionen.

Mutterpass, Zahnbonusheft, Impfpass, U-Untersuchungsheft, Medikationsplan und Ihre Notfalldaten können nun digital geführt werden.

DER WEG ZU IHRER EPA:

Die App „BMW BKK ePA“ können Sie sich ganz einfach auf ein mobiles Endgerät aus Ihrem App Store laden. Vor der Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte werden Sie durch ein mehrstufiges Anmeldeverfahren in der ePA-App geführt.

Weitere Informationen zur ePA finden Sie unter www.bmwbkk.de/epa.


DAS ELEKTRONISCHE REZEPT – EINFACH, DIGITAL UND SICHER.

Das elektronische Rezept (E-Rezept) kommt! Mit der Einführung ab 01.01.2022 wird das bisherige rosa Papierrezept schrittweise abgelöst. In der E-Rezept-App können das Rezept und der dazugehörige Code abgerufen werden. Auf Wunsch erhalten Sie in der Arztpraxis einen Papierausdruck mit dem Rezept-Code und den Informationen zu den verschriebenen Arzneimitteln, den Sie in der Apotheke vorlegen. Das E-Rezept erfüllt höchste Standards und ist fälschungssicher. Die entsprechenden Daten werden in der Telematikinfrastruktur, dem Netz für Gesundheitsdaten in Deutschland, sicher gespeichert. Nur Sie selbst, die ausstellende Praxis und eine berechtigte Apotheke dürfen Ihre Rezepte einsehen.

SO NUTZEN SIE DIE E-REZEPT-APP:

  1. Ausstellung: Gehen Sie zu Ihrem Arzt oder nutzen Sie die Videosprechstunde. Nach der Untersuchung stellt Ihnen Ihr Arzt ein E-Rezept über die verordneten Medikamente aus.
  2. Rezept erhalten: Zu jedem E-Rezept wird automatisch ein Rezeptcode erstellt, den Sie zum Einlösen in der Apotheke benötigen. Diesen können Sie entweder in der E-Rezept-App direkt öffnen oder Sie erhalten ihn als Ausdruck von Ihrer Praxis.
  3. Das E-Rezept vor Ort einlösen: Zeigen Sie den Rezeptcode entweder in der E-Rezept-App oder auf dem Ausdruck in der Apotheke vor und Sie erhalten Ihre Medikamente.
  4. Oder das E-Rezept digital einlösen: Sie weisen das E-Rezept digital einer Apotheke zu. Sobald das E-Rezept auf Ihr Smartphone übermittelt wurde, können Sie es per App an eine lokale oder Online-Apotheke Ihrer Wahl senden. Sie erhalten Auskunft, ob das Medikament zum Versand oder zur Abholung bereitsteht. Haben Sie sich für eine Apotheke entschieden, weisen Sie dieser den QR-Code verbindlich zu.

Die App „Das E-Rezept“ können Sie in den App Stores (Apple & Google) herunterladen. Zur Nutzung benötigen Sie nur Ihre NFC-fähige Gesundheitskarte (eGK) sowie die dazugehörige PIN. Alle Informationen zum E-Rezept finden Sie auf www.bmwbkk.de/erezept. ///

Unser Tipp, um alle digitalen Funktionen nutzen zu können: die NFC-fähige eGK mit dazugehörigem PIN und PUK.

Beispiel einer Versichertenkarte der BMW BKK.

Sie haben noch keine neue NFC-fähige Gesundheitskarte? Dann können Sie sich diese jederzeit über unsere Online-Filiale oder bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner der BMW BKK anfordern. Ob Ihre eGK bereits NFC-fähig ist, erkennen Sie an einem Symbol auf der Karte (s. Abbildung). Informationen zu Ihrer PIN finden Sie unter www.bmwbkk.de/egk und zu weiteren Entwicklungen unter www.bmwbkk.de


ELEKTRONISCHE ARBEITS­UNFÄHIGKEITS­BESCHEINIGUNG.

Wenn Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, stellt Ihnen Ihr Arzt oder Ihre Ärztin eine Krankmeldung aus. Diese Belege haben Sie bisher an die BMW BKK und Ihren Arbeitgeber weitergegeben. Seit dem 1. Januar 2022 übermitteln Arztpraxen die Krankmeldung mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) größtenteils direkt an die BMW BKK. Das heißt, Sie müssen sich im Normalfall nicht mehr selbst darum kümmern, dass die AU-Bescheinigung rechtzeitig bei der BMW BKK eingeht. Wenn Ihr Arzt noch während der Behandlung feststellt, dass die elektronische Übermittlung nicht sichergestellt werden kann, erhalten Sie weiterhin einen Papierbeleg, den Sie bitte umgehend bei der BMW BKK einreichen. Stellt Ihr Arzt nachträglich fest, dass die digitale Übermittlung an die BMW BKK nicht möglich ist, wird Ihr Arzt eine ausgedruckte Bescheinigung an die BMW BKK senden. Bei der Ausfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeber (kleine Bescheinigung ohne Diagnose) werden in 2022 ebenfalls Erleichterungen für Sie umgesetzt. Ab Juli 2022 werden alle Arbeitgeber diese Bescheinigung direkt bei der BMW BKK anfordern.
Bis zum 30.06.2022 schicken Sie bitte wie gewohnt den Ausdruck Ihres Arztes weiterhin umgehend an Ihren Arbeitgeber. BMW Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter senden diese Bescheinigung bitte unter Angabe der Stammnummer an BMW Personal Services (per App, Hauspost oder Briefpost). Informieren Sie aber weiterhin immer umgehend Ihre Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Neuigkeiten zur eAU finden Sie unter www.bmwbkk.de/eau. ///


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