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"DIE ePA FÜR ALLE KOMMT."

Ab 15. Januar 2025 wird die neue elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Wir haben dazu mit Benjamin Wolfinger, dem Projektleiter ePA bei der BMW BKK, gesprochen.

Fotos: Bernhard Haselbeck // Datum: 09.10.24

Herr Wolfinger, was genau ist die ePA?

In der ePA werden alle relevanten medizinischen Daten von Patienten digital gespeichert – individuell und nach höchsten Sicherheitsstandards. Bislang war es so, dass alle Patienten selbst eine ePA beantragen mussten. Ab 15. Januar 2025 wird Schritt für Schritt für alle Versicherten in Deutschland automatisch eine ePA angelegt – außer, sie widersprechen.

Was erwarten Sie von der Einführung der ePA für alle?

Die ePA für alle ist ein sehr großes Projekt für alle Krankenkassen und Leistungserbringer, aber wir von der BMW BKK haben alles im Griff. Ich rate unseren Versicherten, nicht in Hektik zu verfallen und uns zu vertrauen. Die ePA für alle hat das große Potenzial, die Versorgung unserer Versicherten mittelfristig besser und effizienter zu gestalten. Die digitalen Gesundheitsdaten liegen übersichtlich vor und können deutlich einfacher von Ärzten eingesehen werden. Durch den schnellen Zugriff auf die Daten können sie ihre Patienten noch individueller behandeln und so zum Beispiel die Therapie besser auf Vorerkrankungen abstimmen. Wir als BMW BKK stellen dafür die Infrastruktur zur Verfügung, Lese- beziehungsweise Sichtrechte in die ePA unserer Versicherten haben wir nicht.

Warum denken Sie, dass die ePA nicht sofort zum 15. Januar in der Versorgung spürbar sein wird?

Sie wird nicht sofort für alle Versicherten ab 2025 verfügbar sein. Gestartet wird in den Pilotregionen Franken und Hamburg, anschließend werden alle anderen ePAs eingerichtet. Bis dann noch alle Ärzte ihre Software upgedatet haben, wird es ebenfalls etwas dauern. Deshalb erwarte ich, dass sich das Potenzial der ePA erst ab Sommer 2025 voll entwickeln kann. Aber: Für die Einrichtung der ePA für alle müssen Sie nichts tun.

Welche Vorteile sehen Sie noch bei der ePA?

Sie ist nicht nur ein Speicherort für unsere Gesundheits­daten. Durch sie fällt auch viel lästiger Papierkram weg, weil wir mit der ePA-App immer unseren Impfpass, den Mutterschaftspass, das Zahnbonusheft oder das Kinderuntersuchungsheft digital zur Verfügung haben. Darüber hinaus arbeiten wir daran, ab Juli 2025 einen digitalen Medikationsplan in die ePA zu integrieren, und bereits jetzt erhalte ich jederzeit einen Überblick über meine Leistungen.

Brauche ich die ePA-App, damit mein Arzt auf meine Gesundheitsdaten zugreifen kann?

Nein, Sie müssen nichts unternehmen. Im Grunde ist es wie bisher – die Patientenakten liegen noch in Papierform beim Arzt. Zukünftig kann auf meine Gesundheitsdaten zusätzlich digital zugegriffen werden. Indem die Versichertenkarte beim Arzt eingelesen wird, erhält dieser Zugriff auf die Daten in der ePA.

Wie schaut es mit dem Datenschutz bei der ePA für alle und der ePA-App aus?

Die ePA für alle hat eine neue Sicherheitsarchitektur bekommen, die nach modernsten Standards funktioniert. Daten werden nur verschlüsselt in die ePA übertragen und sind dort für niemanden erreichbar – auch nicht für die Krankenkassen. Nur Patienten selbst oder zugriffsberechtigte Leistungserbringer können Daten aus der ePA abrufen. Die Sicherheitsarchitektur verhindert zudem, dass schädliche Daten in die ePA gelangen.

Ist das hohe Datenschutzniveau nicht ein Hindernis für eine flächendeckende Nutzung der ePA-App?

Der Datenschutz ist elementar, nur deshalb können wir darauf vertrauen, dass unsere Gesundheitsdaten in der ePA sicher gespeichert sind. Klar ist aber auch, dass der Anmelde- und Registrierungsprozess für die Nutzung der ePA-App komplizierter ist als zum Beispiel beim Online-­Banking. Damit ich die ePA-App nutzen kann, muss ich mich registrieren, eindeutig sicher identifizieren und abschließend in meiner ePA anmelden. Dafür können Sie zum Beispiel Ihren Personalausweis mit zugehöriger PIN benutzen. Liegt Ihnen diese PIN nicht vor, müssen Sie dazu in Ihr Bürgerbüro. Trotzdem rate ich allen unseren Versicherten, sich die PIN zum Personalausweis zu besorgen, denn die Online-Ausweisfunktion wird unseren Alltag zukünftig erleichtern. Alle Informationen zur Anmeldung in der ePA haben wir samt Erklärvideos auf unsere Website gestellt.

Welche Widerspruchsmöglichkeiten gegen die neue ePA gibt es?

Es bleibt dabei, dass die Nutzung der ePA freiwillig ist. Neu ist aber, dass ich aktiv widersprechen muss, wenn ich nicht möchte, dass ab 15. Januar 2025 eine ePA für mich angelegt wird. Am einfachsten kann der Widerspruch in der BMW BKK App hinterlegt werden. Bis spätestens Ende Oktober 2024 werden wir alle BMW BKK-Versicherten per Post noch einmal über die ePA informieren.


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