"WIR SIND DA FÜR IHRE FAMILIE."
Voller Schutz für die ganze Familie – und das alles aus einer Hand. Antworten zur Familienversicherung gibt Sophia Steinmeier aus dem Versicherungsteam
in Dingolfing.
Wann spielt die Familienversicherung überhaupt eine Rolle?
Die Familienversicherung kommt zum Tragen, wenn Sie gesetzlich versichert sind und Ihr Angehöriger keinen eigenen Versicherungsschutz hat – etwa bei der Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat, wenn der Ehepartner keine eigene Mitgliedschaft hat. Ein großer Vorteil dabei ist, dass die Familienversicherung für Angehörige kostenfrei ist – das gibt es nur in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wie beantragt man die Familienversicherung richtig?
Die Familienversicherung beginnt immer mit einem aktiven, schriftlichen Antrag. Diesen können Sie ganz einfach direkt über unsere Online-Filiale stellen oder das Formular auf unserer Website herunterladen.
Wer darf überhaupt beitragsfrei mitversichert werden?
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner sowie eigene oder adoptierte Kinder können mitversichert werden. Bei Kindern ist die Familienversicherung allerdings zeitlich begrenzt: Bis zum 23. Geburtstag, sofern das Kind nicht erwerbstätig ist, oder bis zum 25. Geburtstag, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder studiert. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Stief-, Pflege- oder Enkelkinder mitversichert werden. Hierzu beraten wir Sie gern ganz individuell.
Die Familienversicherung schützt Ihre Angehörigen kostenfrei – und damit das so bleibt, brauchen wir regelmäßig Ihre Unterstützung bei der Prüfung der Voraussetzungen.
Gibt es weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen?
Ja, neben den Altersgrenzen bei Kindern spielt vor allem das eigene Einkommen des Familienversicherten eine entscheidende Rolle.
Welche Einkunftsarten zählen dazu und wie hoch darf das Einkommen konkret sein?
Die Familienversicherung ist nur möglich, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen Ihres Familienmitglieds bestimmte Grenzen nicht überschreitet – im Jahr 2026 liegt diese bei 565 Euro monatlich. Bei einem Minijob erhöht sich die Grenze auf 603 Euro. Diese Einkommensgrenzen werden jedes Jahr angepasst. Als Einkommen zählen dabei alle regelmäßigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, z. B. Bruttoarbeitsentgelt, Einkünfte aus Vermietung, Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit, Abfindungen, Renten oder Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dabei werden verschiedene Einkünfte zusammengerechnet.
Wann ist eine Familienversicherung sonst noch ausgeschlossen?
Die Familienversicherung ist ausgeschlossen für Angehörige, die nicht überwiegend in Deutschland wohnen, hauptberuflich selbstständig sind, bereits selbst gesetzlich versichert sind, versicherungsfrei sind – wie z. B. Beamte – oder von der Krankenversicherungspflicht befreit wurden, etwa im Rahmen eines Studiums. Auch wer wegen einer Abfindung für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen wurde, kann keine Familienversicherung erhalten.
Was ist, wenn mein Ehepartner privat versichert ist und ich meine Kinder mitversichern möchte?
In diesem Fall gibt es eine besondere Regelung: Hat Ihr privat versicherter Ehepartner Einkünfte über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die im Jahr 2026 bei 6.450 Euro monatlich liegt, und verdient zudem mehr als Sie, dann ist die Familienversicherung für die gemeinsamen Kinder leider nicht möglich.
Warum erhalte ich immer wieder einen Fragebogen zur Prüfung der Familienversicherung?
Die BMW BKK ist gesetzlich verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Familienversicherung weiterhin erfüllt sind. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen – auch wenn sich bei Ihnen nichts geändert hat. Bitte füllen Sie den Fragebogen entweder bequem online oder in Papierform aus. Nur so kann die Familienversicherung für Ihre Angehörigen weiterhin bestehen bleiben.
Wenn sich was ändert, was muss ich mitteilen?
Lebenssituationen ändern sich, und das kann Auswirkungen auf die Familienversicherung haben. Deshalb bitten wir Sie, uns direkt zu informieren, wenn sich in Ihrer Familie etwas ändert – z. B. beim Familienstand, beim Einkommen, beim Schulbesuch der Kinder oder auch wenn Ihr Ehepartner von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt.
Familienversicherung.
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