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LEBEN GEBEN.

Spenderorgane werden dringend gesucht und können Leben retten. Um den Prozess zu vereinfachen, haben Spender nun die Wahl zwischen Ausweis und Eintrag in das neue Online-Register.

Autorin: Antoinette Schmelter-Kaiser // Fotos: AdobeStock // Datum: 09.10.24

Gravierende Krankheiten, schwere Unfälle, angeborene Fehlbildungen: All das kann zu einer irreparablen Schädigung von Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm führen. Sind alle medizinischen Behandlungsmöglichkeiten ausgereizt, bleibt eine letzte Hoffung: die Aussicht auf ein Spenderorgan. Rund 8.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eines oder mehrere Organe. Doch längst nicht alle werden fündig: 2023 gab es bundesweit lediglich 965 Organspender, deren Organe nach dem Tod entnommen wurden.

Strenge Voraussetzungen.

Grund für diese begrenzte Zahl ist, dass Organe nur nach einem nicht behebbaren Ausfall des ganzen Gehirns – kurz Hirntod – innerhalb eines kurzen Zeitfensters für eine Transplantation entnommen werden können. Aber nicht alle Spenderorgane sind gesund und funktionsfähig genug; Lebendspenden einer Niere oder von Teilen der Leber unterliegen besonders strengen Voraussetzungen und sind ausschließlich Personen möglich, die sich nahestehen. Umso wichtiger ist es, dass sich möglichst viele Menschen grundsätzlich bereit erklären, ihre Organe zu spenden.

Verlässliche Auskunft.

Bisher war diese Einwilligung mit Organspendeausweisen und/oder Patientenverfügungen möglich. Diese sind aber im Bedarfsfall nicht immer auffindbar. Neu hinzugekommen ist daher im März 2024 das Organspende-Register, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt. Dieses zentrale elektronische Verzeichnis kann verlässlich darüber Auskunft geben, ob eine Organspende-Entscheidung vorliegt oder nicht. Registrieren können Sie sich dort über unsere ePA-App (siehe S. 13). Damit Sie die ePA nutzen können, müssen Sie sich einmalig registrieren, sicher identifizieren und anmelden. Um sich zu identifizieren, brauchen Sie entweder Ihre NFC-fähige Versicherungskarte (eGK), Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN oder einen Aktivierungscode, den Sie nach persönlicher Identifizierung in einem unserer Regionalbüros erhalten.

Organspende.

Tragen Sie sich gerne über unsere ePA-App in das Online-Register ein. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die App installieren.

www.bmwbkk.de/epa


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